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Update 13.01.2022: 2G+ Regel für Trainingsbetrieb & Saison im Monat Januar 2022 zunächst ausgesetzt

Ab Donnerstag, 13.01.2022 gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung.

Wesentliche Änderung:
Alle Personen, die bereits geboostert sind, müssen keinen Schnelltest mehr vorlegen.
In diesem Beitrag ist eine Übersicht enthalten, die die für uns als Hallensportler die wichtigsten Regeln in der Zeile „drinnen 2G+“ enthält.

Bitte nehmt die nächsten Trainingsabende einen entsprechenden Nachweis mit zur Halle. Wenn von Euch gewünscht, erfassen wir dieses in einer Liste, so dass nicht bei jedem Mal eine neue Prüfung notwendig ist.

Alle anderen, noch nicht wirksam geboosterten Personen müssen weiterhin einen Schnelltest vorlegen, um in der Halle Sport zu treiben.

Die Möglichkeit eines überwachten Schnelltests vor der Halle werden wir nicht anbieten.

Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren müssen auch die 2G+ Regelung erfüllen, wobei für das + auch ein Schultest akzeptiert wird.

Es gilt also weiterhin beim Training die 2G + Regel, d.h. neben dem Impf- oder dem Nachweis der Genesung ist jeweils für nicht geboosterte Personen ein Schnelltest notwendig, der max. 24 h alt ist oder ein PCR Test mit 48 Stunden.

Also müssen sich alle Trainingsteilnehmerinnen und -Teilnehmer den Nachweis mitbringen oder nicht geboosterte Personen müssen sich vorher testen lassen und den Nachweis mitbringen. Wer keinen Nachweis bei sich hat, darf die Halle nicht betreten!

Ein Selbsttest ist nicht ausreichend!

Schüler und Schülerinnen bis einschl. 17 Jahre gelten als geimpft und getestet – es ist also kein gesonderter Nachweis notwendig.

Der TTV-Vorstand wird entsprechende Kontrollen organisieren.

Sollte sich die Situation in den nächsten Tagen deutlich verändern, behalten wir uns vor, andere Regelungen zu treffen oder das Training ganz auszusetzen. Darüber würden wir dann aber berichten.

In der Halle gilt weiterhin eine Maskenpflicht – diese darf nur an der Platte abgenommen werden.